Der Verein RFV Valluhn e. V.
Position | Name | Telefon | |
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1. Vorsitzende | Andrea Köster | 0162-87 77 57 2 | a.lisa.koester@t-online.de |
2. Vorsitzende | Denise Oestreicher | 0173-1879009 | denise.seisselberg@gmx.com |
Kassenwart | Roland Cillwik | 0151-122 52 301 | r-cillwik@t-online.de |
Jugendwart | Marion Edler | 0160-101 31 01 | mastermarion92@aol.com |
Schriftführerin | Andrea Szötz | 0172-3867385 | ans@gludan |
Unsere Vereinsveranstaltungen, Turniere ect. sind unter "Veranstaltungen" nachzulesen
Satzung des Reit- und Fahrvereins Valluhn |
Beitragsordnung 2002 |
Protokoll der Mitgliederversammlung 2015 des Reit- und Fahrvereins Valluhn e.V. |
RFV Valluhn e.V.
Kleine Vereinsgeschichte
Der RFV Valluhn wurde am 26.02.1994 gegründet.
Gr?ndungsmitglied Roland Cillwik erwarb 1996 die ehemaligen LPG Gebäude und der Trakehnerhof Valluhn entstand. Der Trakehnerhof wurde zunehmend der Mittelpunkt des Vereinslebens. Viele frühere Mitglieder erinnern sich gerne an das traditionelle Ringreiten mit Umzug von Reiter - Pferdepaaren und Kremsern durch Valluhn. Das anschließende „Ringestechen“ wurde von Blaskapelle und der Dorfgemeinschaft begleitet.
In 2002 wurde eine Turniergemeinschaft mit dem RFV Schwanheide gegründet und mit seiner Unterstützung auch ein eigenes Dressur- und Springturnier ins Leben gerufen. Der RFV Valluhn erfreute sich jetzt immer mehr an Turnierreitern, die für den Verein starteten.
Peter M?thel, seit 2004 1. Vors. des RFV Valluhn, hat viel Zeit und Mühe in die Organisation der Turniere investiert, die ohne die finanzielle Unterstützung von Roland Cillwik nicht möglich gewesen wären.
Seit 2002 ist auch die Sparte „Vielseitigkeit“ im RFV Valluhn dazugekommen.
Unter Mitgestaltung von Platzwart Andreas Köster ist der Geländeplatz im „Valluhner Sack“ entstanden. Die seit 2002 durchgef?hrten Gel?nde- und Vieleitigkeitsturniere sprechen für sich.
Valluhn hat sich bundesweit als Vielseitigkeitsveranstalter etabliert, Internationale Gr??en wie Elmar Lesch, Beeke Kaak, Marina K?hncke und viele mehr kommen gerne nach Valluhn und unterst?tzen es als Veranstaltungsort.
Die in 2003 und 2004 durchgef?hrten Fahrturniere unter Leitung von Bernd Lindemann waren eine weitere Veranstaltung wie sie im Lande nur selten zu sehen gab.
Mit dem Ausscheiden von Bernd aus dem Verein konnte diese Turniersparte nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Der Verein hat dato 84 Mitglieder von denen nur 13 m?nnlich und ?ber die H?lfte unter 14 Jahren sind.
Kinder- und Jugendf?rderung sind dem RFV Valluhn ein besonderes Anliegen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Trakehnerhof Valluhn finden hier regelm??ig Training, Lehrg?nge und Veranstaltungen statt.
Mit nun mehr als 5 Turnieren und weiteren 4 Veranstaltungen ist der RFV Valluhn der aktivste Reitverein im Landkreis Parchim ?LWL.
Wir geben hiermit den Dank an unsere flei?igen Mitglieder zur?ck.
Stand M?rz 2014
Der Vorstand
Satzung des Reit- und Fahrvereins Valluhn
? 1 Name, Sitz, Gesch?ftsjahr
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Der Verein f?hrt den Namen „Reit- und Fahrverein Valluhn e.V.“
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Sein Sitz ist Valluhn/Mecklenburg.
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Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern.
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Er ist in das Vereinsregister des Kreisgerichts Hagenow eingetragen.
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Das Gesch?ftsjahr ist das Kalenderjahr.
? 2 Zweck und Ziele
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Zweck des Vereins ist die F?rderung des Sports.
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Der Verein ist parteipolitisch und religi?s neutral und verfolgt ausschlie?lich und unmittelbar gemeinn?tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbeg?nstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
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Der Verein bietet seinen Mitgliedern aktive sportliche Bet?tigung entsprechend den vorhandenen M?glichkeiten.
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Der Verein erstrebt keinen finanziellen Gewinn, er ist selbstlos t?tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle dem Verein zuflie?enden Mittel d?rfen nur f?r satzungsgem??e Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh?ltnism??ig hohe Verg?tungen beg?nstigt werden.
? 3 Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft k?nnen erwerben:
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Erwachsene
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Jugendliche
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Kinder
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Die Mitglieder unterscheiden sich in:
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aktive Mitglieder
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passive Mitglieder
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Ehrenmitglieder
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Durch die Abgabe eines eigenh?ndig unterschriebenen Aufnahmeantrages erkennt der Antragsteller die Satzung an und verpflichtet sich damit, die Beitr?ge p?nktlich, mindestens f?r einen Monat im voraus zu bezahlen. Minderj?hrige Antragsteller haben auf dem Antrag die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.
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Die Mitgliedschaft beginnt jeweils am Ersten des Aufnahmemonats nach erfolgter Best?tigung durch den Vorstand. Bei Ablehnung ist dem Antragsteller durch den Vorstand eine schriftliche Begr?ndung zu ?bergeben.
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Jedes Mitglied erh?lt ein Mitgliedsbuch sowie die Satzung zu Einsichtnahme. Beides bleibt Eigentum des Vereins.
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Die Mitgliedschaft ist nicht ?bertragbar und nicht vererbbar.
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Mitglieder, die 6 Monate keinen Beitrag gezahlt haben, k?nnen erst wieder nach Begleichung ihrer Schulden an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
? 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung und die Beschl?sse der Vereinsorgane zu befolgen und zur Fortentwicklung des Vereins beizutragen.
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Die Mitglieder sind zur fristgem??en Entrichtung der Beitr?ge verpflichtet. Ehrenmitgliede sind beitragsfrei. Sie k?nnen einen freiwilligen Beitrag zahlen.
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Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Es kann die Einrichtungen und die Materialien des Vereins kostenlos nutzen.
? 5 Beendigung der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft endet durch:
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Tod
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Austritt
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Ausschluss
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Der Austritt muss dem Vorstand gegen?ber schriftlich erkl?rt werden.
Die K?ndigungsfrist betr?gt 3 Monate zum 31.12 des Kalenderjahres.
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Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:
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wegen erheblicher Verletzung der Satzung
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wegen Zahlungsr?ckst?nden an Beitr?gen von mehr als einem halben Jahr
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wegen grober unsportlicher Handlungen.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann binnen 3 Wochen schriftlich Berufung eingelegt werden. Die Jahreshauptversammlung entscheidet endg?ltig.
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Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegen den Verein.
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Mit Beendigung der Mitgliedschaft sind s?mtliche vereinseigenen Sachen zur?ckzugeben.
? 6 Beitr?ge
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Die Beitragsordnung und die Aufnahmegeb?hr werden auf der Jahreshauptversammlung beschlossen.
? 7 Organe
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Die Organe des Vereins sind:
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die Jahreshauptversammlung
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der gesch?ftsf?hrende Vorstand
? 8 Jahreshauptversammlung
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Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
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Sie ist zust?ndig f?r:
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die Entgegennahme der Berichte des Vorstands
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die Entgegennahme der Berichte der Kassenpr?fer
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Entlastung und Wahl des Vorstands
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Wahl der Kassenpr?fer
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Festlegung der Beitragsh?he
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Best?tigung des Haushaltsplanes
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Satzungs?nderungen
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Ernennung von Ehrenmitgliedern
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Aufl?sung des Vereins
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die Hauptversammlung sollte in den Monaten Januar und Februar stattfinden.
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Eine au?erordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats mit schriftlicher Tagesordnung einzuberufen, wenn es
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der Vorstand beschlie?t oder
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ein Viertel der erwachsenen Mitglieder beantragen.
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Die Einladung dazu kann m?ndlich erfolgen. Antr?ge auf Satzungs?nderungen m?ssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung w?rtlich mitgeteilt werden.
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Die Mitgliederversammlung ist ohne R?cksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf?hig. Bei Beschl?ssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der g?ltigen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
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Bei Jahreshauptversammlungen und au?erordentlichen Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen und durch Unterschrift des Vorsitzenden zu beurkunden.
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Dringlichkeitsantr?ge auf Satzungs?nderung sind ausgeschlossen.
? 9 Gesch?ftsf?hrender Vorstand
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der gesch?ftsf?hrende Vorstand besteht aus:
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Dem 1. Vorsitzenden
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Dem 2. Vorsitzenden
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Dem Schriftf?hrer
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Dem Kassenf?hrer
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Dem Schirrmeister
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Dem Jugendwart
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Er f?hrt die Gesch?fte im Sinne der Satzung und der Beschl?sse der Mitgliederversammlung.
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Die gesetzlichen Vertreter des Vereins sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Kassenf?hrer. Zwei von ihnen k?nnen den Verein gerichtlich und au?ergerichtlich vertreten.
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Der gesetzlich eingetragene Vorstand bleibt so lange im Amt, bis der neu gew?hlte Vorstand im Vereinsregister eingetragen ist oder der Verein im Vereinsregister des Kreises gel?scht worden ist.
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Der Vorstand wird jeweils f?r 2 Jahre gew?hlt.
? 10 Vorstandssitzungen
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Die Vorstandssitzungen werden durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden einberufen.
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Sie k?nnen monatlich stattfinden.
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Jedes Mitglied des gesch?ftsf?hrenden Vorstands kann die Einberufung einer Vorstandssitzung veranlassen.
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Durch den Schriftf?hrer ist Protokoll zu f?hren.
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Der Vorstand ist bei einfacher Mehrheit beschlussf?hig.
? 11 Wahlen
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Wahlen erfolgen geheim. Bei nur einem Wahlvorschlag kann offen abgestimmt werden.
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Wiederwahl ist zul?ssig.
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Abwesende k?nnen nur mit vorheriger Zustimmung (schriftlich) gew?hlt werden.
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Abstimmungs- und wahlberechtigt sind nur vollj?hrige Mitglieder.
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F?r die Vorst?nde k?nnen nur vollj?hrige Mitglieder kandidieren.
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F?r die Neuwahl des 1. Vorsitzenden ist ein Wahlausschuss zu benennen.
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Nach der Wahl des 1. Vorsitzenden ?bernimmt dieser die Wahl der ?brigen Vorstandsmitglieder und der Kassenpr?fer.
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Bei Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
? 12 Kassenf?hrung und Kassenpr?fung
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Die Kasse muss mindestens einmal im Halbjahr des Gesch?ftsjahres und vor jeder Jahreshauptversammlung gepr?ft werden.
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Der gesch?ftsf?hrende Vorstand muss j?hrlich einen Hauhaltsplan aufstellen.
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F?r die Kasse des Vereins sind 2 Kassenpr?fer f?r die Dauer von 3 Jahren zu w?hlen.
? 13 Aufl?sung des Vereins
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Der Verein kann durch Beschluss der Jahreshauptversammlung oder einer au?erordentlichen Mitgliederversammlung nur aufgel?st werden, wenn mindestens dreiviertel Mehrheit der Mitglieder ?ber 18 Jahre f?r die Aufl?sung stimmen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so ist mindestens 4 Wochen sp?ter eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen.
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Bei Aufl?sung des Vereins und/oder bei Wegfall des steuerbeg?nstigten Zwecks f?llt das Verm?gen des Vereins der Gemeinde L?ttow- Valluhn zu, mit der Ma?gabe, es f?r gemeinn?tzige Zwecke einzusetzen.
Stand 21.02.2015
Beitragsordnung 2002
Monat | Jahr | |
- Kinder bis 14 Jahre | ? 1,50 | ? 18,00 |
- Jugendliche 15 ? 18 Jahre, |
? 3,00 | ? 36,00 |
- Erwachsene | ? 5,50 | ? 66,00 |
Protokoll der Mitgliederversammlung 2015
des Reit- und Fahrvereins Valluhn e.V.
Datum: 21. Feb. 2015
Beginn: 16:20 Uhr
Ende: 17:45 Uhr
Ort: Wirtshaus „Zum Trakehnerhof“ Valluhn
Tagesordnung
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Bericht des 1. Vorsitzenden
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Vorlage Kassenbericht
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Entlastung des Vorstands
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Wahl des Vorstands
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Wahl der Rechnungspr?fer
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?nderung der Satzung
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Vorhaben 2015
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Verschiedenes
Versammlungsleitung: Roland Cillwik
Anwesend stimmberechtigte Mitglieder: 12
Anwesend nicht stimmberechtigte Mitglieder: 10
Anwesend G?ste: 4
Die Versammlung ist damit beschlussf?hig.
Anzahl Mitglieder per 31. 12. 2014: 93
Die Tagesordnung wird einstimmig anerkannt.
TOP 1 |
Bericht des 1. VorsitzendenBericht des 1.Vorsitzenden Peter M?thel ? siehe Anlage 1 Bericht von Marion Edler ?ber die Erfolge der Jugendlichen /jungen Reitern ? siehe Anlage 2 |
TOP 2 |
Vorlage KassenberichtJahreskassenbericht 2014 ? siehe Anlage 3 Per 31.12.2014 verf?gt der Verein ?ber ein Verm?gen von: ? 5.038,83 Die Pr?fung der Jahresabrechnung 2014 wurde am 19.02.2105 von Frau Birgit Bochmann als Kassenpr?ferin durchgef?hrt. Die Satzungsgem??e Verwendung der Gelder wird best?tigt. Der R?ckgang der liquiden Mittel ist durch Anschaffung von Hindernismaterial begr?ndet. |
TOP 3 |
Entlastung des VorstandsDer Vorstand wird einstimmig auf Vorschlag der Kassenpr?ferin Frau Bochmann entlastet bei Enthaltung der Betroffenen. |
TOP 4 |
Wahl des Vorstands ? vorgeschlagen werden:
Die Gew?hlten nehmen die Wahl an. |
TOP 5 |
Wahl der Rechnungspr?fer ? vorgeschlagen werden:
Die Gew?hlten nehmen die Wahl an. |
TOP 6 |
?nderung der SatzungDie Satzungs?nderung ist aus formalen Gr?nden erforderlich, um Gemeinn?tzigkeit und damit die Steuerfreiheit zu erhalten. Die Funktion des Sportwarts ist nicht erforderlich. Die ?nderung der Beg?nstigten bei Aufl?sung des Vereins muss aufgrund der Zusammenlegung der Gemeinden Valluhn und L?ttow erfolgen. Der Antrag auf Satzungs?nderung wird einstimmig angenommen. |
TOP 7 |
Vorhaben 2015Veranstaltungen 2015 siehe Anlage 4 F?rderung: ? 15,-- f?r einen 1-Tages-Lehrgang ? 30,-- f?r einen 2-Tages-Lehrgang gef?rdert. Die Kosten f?r den Abzeichenlehrgang werden mit Ausnahme der Pr?fungsgeb?hren zu 100% vom Verein getragen. Die o.g. Zusch?sse sind eine freiwillige Leistung, die f?r die Zukunft ge?ndert werden oder ggf. entfallen k?nnen. Turniere: Vereinsmitglieder werden aufgefordert rechtzeitig zu nennen, da Nennungszahl begrenzt ist. Wenn die Nennungszahl erreicht ist, besteht keine M?glichkeit zur Nachnennung. |
TOP 8 |
VerschiedenesBeitr?ge werden Anfang M?rz 2015 eingezogen. Anregungen: Ein Geschicklichkeitsplatz soll erstellt werden: Die Betroffenen treten mit Vorschl?gen an den Vorstand heran. F?r Kinder/Jugendliche einen „Putztag“ f?r Sattelzeug im Sinne eines Lehrganges anbieten. Ein Paddock/eine Wiese als st?ndiger Springplatz ist zwar w?nschenswert, aber durch den ?ffentlichen Zugang nicht umsetzbar ? problematisch auch aufgrund der Haftungssituation. Valluhn, den 21.02.2015 (1. Vorsitzender Peter M?thel) Protokollantin Heidi Lemke) |