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Der Verein RFV Valluhn e. V.


Position Name Telefon E-Mail
1. Vorsitzende Andrea Köster 0162-87 77 57 2 a.lisa.koester@t-online.de
2. Vorsitzende Denise Oestreicher 0173-1879009 denise.seisselberg@gmx.com
Kassenwart Roland Cillwik 0151-122 52 301 r-cillwik@t-online.de
Jugendwart Marion Edler 0160-101 31 01 mastermarion92@aol.com
Schriftführerin Andrea Szötz 0172-3867385 ans@gludan.com


Unsere Vereinsveranstaltungen, Turniere ect. sind unter "Veranstaltungen" nachzulesen

Satzung
des Reit- und Fahrvereins Valluhn
Beitragsordnung
2002
Protokoll
der Mitgliederversammlung 2015
des Reit- und Fahrvereins Valluhn e.V.

 

RFV Valluhn e.V.
Kleine Vereinsgeschichte

Der RFV Valluhn wurde am 26.02.1994 gegründet.

Gründungsmitglied Roland Cillwik erwarb 1996 die ehemaligen LPG Gebäude und der Trakehnerhof Valluhn entstand. Der Trakehnerhof wurde zunehmend der Mittelpunkt des Vereinslebens. Viele frühere Mitglieder erinnern sich gerne an das traditionelle Ringreiten mit Umzug von Reiter - Pferdepaaren und Kremsern durch Valluhn. Das anschließende „Ringestechen“ wurde von Blaskapelle und der Dorfgemeinschaft begleitet.

In 2002 wurde eine Turniergemeinschaft mit dem RFV Schwanheide gegründet und mit seiner Unterstützung auch ein eigenes Dressur- und Springturnier ins Leben gerufen. Der RFV Valluhn erfreute sich jetzt immer mehr an Turnierreitern, die für den Verein starteten.

Peter Müthel, seit 2004 1. Vors. des RFV Valluhn, hat viel Zeit und Mühe in die Organisation der Turniere investiert, die ohne die finanzielle Unterstützung von Roland Cillwik nicht möglich gewesen wären.

Seit 2002 ist auch die Sparte „Vielseitigkeit“ im RFV Valluhn dazugekommen.

Unter Mitgestaltung von Platzwart Andreas Köster ist der Geländeplatz im „Valluhner Sack“ entstanden. Die seit 2002 durchgef?hrten Gel?nde- und Vieleitigkeitsturniere sprechen für sich.

Valluhn hat sich bundesweit als Vielseitigkeitsveranstalter etabliert, Internationale Gr??en wie Elmar Lesch, Beeke Kaak, Marina K?hncke und viele mehr kommen gerne nach Valluhn und unterstützen es als Veranstaltungsort.

Die in 2003 und 2004 durchgeführten Fahrturniere unter Leitung von Bernd Lindemann waren eine weitere Veranstaltung wie sie im Lande nur selten zu sehen gab.

Mit dem Ausscheiden von Bernd aus dem Verein konnte diese Turniersparte nicht mehr aufrecht erhalten werden.

Der Verein hat dato 84 Mitglieder von denen nur 13 männlich und über die Hälfte unter 14 Jahren sind.

Kinder- und Jugendförderung sind dem RFV Valluhn ein besonderes Anliegen.

In enger Zusammenarbeit mit dem Trakehnerhof Valluhn finden hier regelmäßig Training, Lehrgänge und Veranstaltungen statt.

Mit nun mehr als 5 Turnieren und weiteren 4 Veranstaltungen ist der RFV Valluhn der aktivste Reitverein im Landkreis Parchim LWL.

Wir geben hiermit den Dank an unsere flei?igen Mitglieder zurück.

Stand März 2014

Der Vorstand


 

Satzung des Reit- und Fahrvereins Valluhn


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Reit- und Fahrverein Valluhn e.V.“

  2. Sein Sitz ist Valluhn/Mecklenburg.

  3. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern.

  4. Er ist in das Vereinsregister des Kreisgerichts Hagenow eingetragen.

  5. Das Gesch?ftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Ziele

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

  2. Der Verein ist parteipolitisch und religi?s neutral und verfolgt ausschlie?lich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  3. Der Verein bietet seinen Mitgliedern aktive sportliche Betätigung entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten.

  4. Der Verein erstrebt keinen finanziellen Gewinn, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Alle dem Verein zuflie?enden Mittel d?rfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft können erwerben:

    1. Erwachsene

    2. Jugendliche

    3. Kinder

  2. Die Mitglieder unterscheiden sich in:

    1. aktive Mitglieder

    2. passive Mitglieder

    3. Ehrenmitglieder

  1. Durch die Abgabe eines eigenh?ndig unterschriebenen Aufnahmeantrages erkennt der Antragsteller die Satzung an und verpflichtet sich damit, die Beitr?ge p?nktlich, mindestens f?r einen Monat im voraus zu bezahlen. Minderj?hrige Antragsteller haben auf dem Antrag die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.

  2. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils am Ersten des Aufnahmemonats nach erfolgter Best?tigung durch den Vorstand. Bei Ablehnung ist dem Antragsteller durch den Vorstand eine schriftliche Begr?ndung zu ?bergeben.

  3. Jedes Mitglied erh?lt ein Mitgliedsbuch sowie die Satzung zu Einsichtnahme. Beides bleibt Eigentum des Vereins.

  4. Die Mitgliedschaft ist nicht ?bertragbar und nicht vererbbar.

  5. Mitglieder, die 6 Monate keinen Beitrag gezahlt haben, k?nnen erst wieder nach Begleichung ihrer Schulden an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung und die Beschl?sse der Vereinsorgane zu befolgen und zur Fortentwicklung des Vereins beizutragen.

  2. Die Mitglieder sind zur fristgem??en Entrichtung der Beitr?ge verpflichtet. Ehrenmitgliede sind beitragsfrei. Sie k?nnen einen freiwilligen Beitrag zahlen.

  3. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Es kann die Einrichtungen und die Materialien des Vereins kostenlos nutzen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. Tod

  2. Austritt

  3. Ausschluss

  1. Der Austritt muss dem Vorstand gegen?ber schriftlich erkl?rt werden.

Die K?ndigungsfrist betr?gt 3 Monate zum 31.12 des Kalenderjahres.

  1. Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

  1. wegen erheblicher Verletzung der Satzung

  2. wegen Zahlungsr?ckst?nden an Beitr?gen von mehr als einem halben Jahr

  3. wegen grober unsportlicher Handlungen.

Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann binnen 3 Wochen schriftlich Berufung eingelegt werden. Die Jahreshauptversammlung entscheidet endg?ltig.

  1. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch gegen den Verein.

  2. Mit Beendigung der Mitgliedschaft sind s?mtliche vereinseigenen Sachen zur?ckzugeben.


§ 6 Beiträge

  1. Die Beitragsordnung und die Aufnahmegebühr werden auf der Jahreshauptversammlung beschlossen.


§ 7 Organe

  1. Die Organe des Vereins sind:

  1. die Jahreshauptversammlung

  2. der geschäftsführende Vorstand

§ 8 Jahreshauptversammlung

  1. Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

  2. Sie ist zuständig für:

    1. die Entgegennahme der Berichte des Vorstands

    2. die Entgegennahme der Berichte der Kassenpr?fer

    3. Entlastung und Wahl des Vorstands

    4. Wahl der Kassenpr?fer

    5. Festlegung der Beitragsh?he

    6. Bestätigung des Haushaltsplanes

    7. Satzungsänderungen

    8. Ernennung von Ehrenmitgliedern

    9. Aufl?sung des Vereins

  3. die Hauptversammlung sollte in den Monaten Januar und Februar stattfinden.

  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats mit schriftlicher Tagesordnung einzuberufen, wenn es

    1. der Vorstand beschließt oder

    2. ein Viertel der erwachsenen Mitglieder beantragen.

  5. Die Einladung dazu kann mündlich erfolgen. Antr?ge auf Satzungs?nderungen m?ssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung w?rtlich mitgeteilt werden.

  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Beschl?ssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der g?ltigen Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

  7. Bei Jahreshauptversammlungen und au?erordentlichen Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen und durch Unterschrift des Vorsitzenden zu beurkunden.

  8. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung sind ausgeschlossen.

§ 9 Geschäftsführender Vorstand

  1. der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

  1. Dem 1. Vorsitzenden

  2. Dem 2. Vorsitzenden

  3. Dem Schriftführer

  4. Dem Kassenführer

  5. Dem Schirrmeister

  6. Dem Jugendwart

  1. Er führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

  2. Die gesetzlichen Vertreter des Vereins sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Kassenführer. Zwei von ihnen können den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

  3. Der gesetzlich eingetragene Vorstand bleibt so lange im Amt, bis der neu gew?hlte Vorstand im Vereinsregister eingetragen ist oder der Verein im Vereinsregister des Kreises gel?scht worden ist.

  4. Der Vorstand wird jeweils für 2 Jahre gewählt.

§ 10 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen werden durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden einberufen.

  2. Sie k?nnen monatlich stattfinden.

  3. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands kann die Einberufung einer Vorstandssitzung veranlassen.

  4. Durch den Schriftführer ist Protokoll zu führen.

  5. Der Vorstand ist bei einfacher Mehrheit beschlussfähig.

§ 11 Wahlen

  1. Wahlen erfolgen geheim. Bei nur einem Wahlvorschlag kann offen abgestimmt werden.

  2. Wiederwahl ist zulässig.

  3. Abwesende können nur mit vorheriger Zustimmung (schriftlich) gewählt werden.

  4. Abstimmungs- und wahlberechtigt sind nur volljährige Mitglieder.

  5. Für die Vorstände können nur volljährige Mitglieder kandidieren.

  6. Für die Neuwahl des 1. Vorsitzenden ist ein Wahlausschuss zu benennen.

  7. Nach der Wahl des 1. Vorsitzenden übernimmt dieser die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer.

  8. Bei Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.

§ 12 Kassenführung und Kassenprüfung

  1. Die Kasse muss mindestens einmal im Halbjahr des Geschäftsjahres und vor jeder Jahreshauptversammlung geprüft werden.

  2. Der gesch?ftsf?hrende Vorstand muss j?hrlich einen Hauhaltsplan aufstellen.

  3. F?r die Kasse des Vereins sind 2 Kassenpr?fer für die Dauer von 3 Jahren zu wählen.

? 13 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann durch Beschluss der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur aufgelöst werden, wenn mindestens dreiviertel Mehrheit der Mitglieder ?ber 18 Jahre für die Aufl?sung stimmen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so ist mindestens 4 Wochen sp?ter eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen.

  2. Bei Auflösung des Vereins und/oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks f?llt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Löttow-Valluhn zu, mit der Maßgabe, es für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.

Stand 21.02.2015


Beitragsordnung 2002


  Monat Jahr
- Kinder bis 14 Jahre ? 1,50 ? 18,00

- Jugendliche 15 ? 18 Jahre,
Sch?ler, Studenten, Lehrlinge

? 3,00 ? 36,00
- Erwachsene ? 5,50 ? 66,00

Protokoll der Mitgliederversammlung 2015

des Reit- und Fahrvereins Valluhn e.V.

Datum: 21. Feb. 2015

Beginn: 16:20 Uhr

Ende: 17:45 Uhr

Ort: Wirtshaus „Zum Trakehnerhof“ Valluhn

Tagesordnung

  1. Bericht des 1. Vorsitzenden

  2. Vorlage Kassenbericht

  3. Entlastung des Vorstands

  4. Wahl des Vorstands

  5. Wahl der Rechnungspr?fer

  6. Änderung der Satzung

  7. Vorhaben 2015

  8. Verschiedenes

    Versammlungsleitung: Roland Cillwik

Anwesend stimmberechtigte Mitglieder: 12

Anwesend nicht stimmberechtigte Mitglieder: 10

Anwesend Gäste: 4

Die Versammlung ist damit beschlussfähig.

Anzahl Mitglieder per 31. 12. 2014: 93

Die Tagesordnung wird einstimmig anerkannt.


TOP 1

Bericht des 1. Vorsitzenden

Bericht des 1.Vorsitzenden Peter M?thel ? siehe Anlage 1

Bericht von Marion Edler ?ber die Erfolge der Jugendlichen /jungen Reitern ? siehe Anlage 2

TOP 2

Vorlage Kassenbericht

Jahreskassenbericht 2014 ? siehe Anlage 3

Per 31.12.2014 verf?gt der Verein ?ber ein Verm?gen von:

? 5.038,83

Die Pr?fung der Jahresabrechnung 2014 wurde am 19.02.2105 von Frau Birgit Bochmann als Kassenpr?ferin durchgef?hrt.

Die Satzungsgem??e Verwendung der Gelder wird best?tigt.

Der R?ckgang der liquiden Mittel ist durch Anschaffung von Hindernismaterial begr?ndet.

TOP 3

Entlastung des Vorstands

Der Vorstand wird einstimmig auf Vorschlag der Kassenpr?ferin Frau Bochmann entlastet bei Enthaltung der Betroffenen.

TOP 4

Wahl des Vorstands ? vorgeschlagen werden:

  1. Vorsitzender: Peter M?thel ? einstimmig angenommen

  2. Vorsitzende: Andrea K?ster - einstimmig angenommen

  3. Kassenwart: Roland Cillwik- einstimmig angenommen

  4. Schirrmeister: Edgar Kopplin - einstimmig angenommen

  5. Jugendwart: Marion Edler - einstimmig angenommen

  6. Schriftf?hrerin: Denise Sei?elberg - einstimmig angenommen

Die Gew?hlten nehmen die Wahl an.

TOP 5

Wahl der Rechnungspr?fer ? vorgeschlagen werden:

  1. Birgit Bochmann - einstimmig angenommen

  2. Anouk Streng - einstimmig angenommen

Die Gew?hlten nehmen die Wahl an.

TOP 6

?nderung der Satzung

Die Satzungs?nderung ist aus formalen Gr?nden erforderlich, um Gemeinn?tzigkeit und damit die Steuerfreiheit zu erhalten.

Die Funktion des Sportwarts ist nicht erforderlich.

Die ?nderung der Beg?nstigten bei Aufl?sung des Vereins muss aufgrund der Zusammenlegung der Gemeinden Valluhn und L?ttow erfolgen.

Der Antrag auf Satzungs?nderung wird einstimmig angenommen.

TOP 7

Vorhaben 2015

Veranstaltungen 2015 siehe Anlage 4

F?rderung:
F?r Lehrg?nge, die 2015 durch den Verein durchgef?hrt werden, wird f?r jedes Mitglied ein Lehrgang/Jahr mit einem Zuschuss von

? 15,-- f?r einen 1-Tages-Lehrgang

? 30,-- f?r einen 2-Tages-Lehrgang

gef?rdert.

Die Kosten f?r den Abzeichenlehrgang werden mit Ausnahme der Pr?fungsgeb?hren zu 100% vom Verein getragen.

Die o.g. Zusch?sse sind eine freiwillige Leistung, die f?r die Zukunft ge?ndert werden oder ggf. entfallen k?nnen.

Turniere:
Fragen, die die Ausschreibungen und Teilnahme an Turnieren betreffen, bitte an Andrea K?ster richten, da der Verein, nicht die Meldestelle entscheidet.

Vereinsmitglieder werden aufgefordert rechtzeitig zu nennen, da Nennungszahl begrenzt ist. Wenn die Nennungszahl erreicht ist, besteht keine M?glichkeit zur Nachnennung.

TOP 8

Verschiedenes

Beitr?ge werden Anfang M?rz 2015 eingezogen.

Anregungen: Ein Geschicklichkeitsplatz soll erstellt werden: Die Betroffenen treten mit Vorschl?gen an den Vorstand heran.

F?r Kinder/Jugendliche einen „Putztag“ f?r Sattelzeug im Sinne eines Lehrganges anbieten.

Ein Paddock/eine Wiese als st?ndiger Springplatz ist zwar w?nschenswert, aber durch den ?ffentlichen Zugang nicht umsetzbar ? problematisch auch aufgrund der Haftungssituation.

Valluhn, den 21.02.2015

(1. Vorsitzender Peter M?thel) Protokollantin Heidi Lemke)